Private Krankenversicherung - Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
Bereits bei der Antragsaufnahme im Antragsformular werden dem Antragsteller Fragen nach seinem Gesundheitszustand, Beruf usw. gestellt. Der Antragsteller ist verpflichtet, diese Fragen genau, umfassend und gewissenhaft zu beantworten. Es sind alle ihm bekannten Umstände anzuzeigen, die für die Beurteilung des Risikos maßgebend sind.
Hinweis
Es ist vorstellbar, dass Ärzte z. T. Diagnosen in das Patientenblatt eintragen, die sich so nicht bestätigen oder nur einen Anhaltspunkt für eine Therapierichtung geben sollten.
Gemäß §§ 16-18 VVG kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, wenn die Fragen schuldhaft nicht zutreffend und unvollständig beantwortet oder bestimmte Umstände verschwiegen und nicht angezeigt wurden.
Tipp
Beantworten Sie die Gesundheitsfragen vollständig und korrekt, um im eigenen Interesse nicht den Versicherungsschutz zu gefährden!
Die Private Krankenversicherung kann das Versicherungsverhältnis mit einer Frist von einem Monat kündigen, falls das höhere Risiko nicht gegen einen höheren Beitrag übernommen wird und die Anzeigepflichtverletzung nicht schuldhaft erfolgte.
Wenn der Antragsteller den Versicherer über anzeigepflichtige Gefahren arglistig täuscht, kann der Versicherer den Vertrag binnen Jahresfrist durch Anfechtung seiner Annahmeerklärung unwirksam machen.
Tipp
Diesen Brief sollten Sie im Antragsformular ankündigen oder zusammen mit diesem übersenden.
Weitere Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
Obliegenheiten nach § 9 MB/KK 94
Obliegenheiten nach § 9 MB/KT 94
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