Private Krankenversicherung - Neue Zusatzversicherungen der GKV
Seit Anfang 2004 sind Kooperationen der GKV mit privaten Krankenversicherungen erlaubt, so dass Zusatzversicherungen direkt von den Krankenkassen angeboten werden können. Oft werden dabei speziell rabattierte Tarife angeboten, die teilweise noch weitere Vorteile gegenüber den Standardtarifen der privaten Krankenversicherer bieten. Diese Rabattierung ergibt sich daraus, dass erhebliche Vertriebs- und Verwaltungskosten herausgerechnet wurden.
Das Angebot von Zusatzversicherungen reicht von Kombi-Paketen über klar definierte Zahnzusatzpolicen, Krankenhaus-Zusatzversicherungen bis hin zu Pflegezusatzversicherungen, Leistungsangeboten speziell zum Einschluss von Heilpraktikerbehandlung, Naturheilverfahren und alternativen Heilmethoden auf der Basis des Hufeland Verzeichnisses sowie der Möglichkeit des Abschlusses von Krankentagegeldversicherungen und sog. reinen Ergänzungsversicherungen in der Kombination mehrerer Leistungsarten, z. B. für Brillenkosten, Arzneimittel, Heilpraktikerbehandlung, Auslandsreise-Krankenversicherung und Zahnersatzmehrleistung.
Krankenhaus Zusatzversicherung
Krankenhaus Zusatzversicherungen beinhalten die freie Klinikwahl und die Übernahme des vollen Kostensatzes bei Einbettzimmer- oder Zweibettzimmerbelegung und Chefarztbehandlung.
Zahnzusatzversicherung
Bei den Zahnzusatzversicherungen, die sich bereits jetzt am Markt befinden, sind oftmals Erstattungsgrenzen zwischen 20 bis 50 Prozent, im Einzelfall auch bis zu 80 Prozent des Rechnungsbetrages eingezogen worden.
Zum Teil erfolgt auch eine zusätzliche Deckelung auf einen konkreten Kostenbetrag pro Jahr. Leistungsunterschiede gibt es hier insbesondere auch bei der Kostenerstattung für Inlays.
Hinweis
Der Beitrag für den Zahnersatz erhöht sich um 0,2 Prozent auf 0,4 Prozent.
Pflegetagegeldversicherung
Bei der Pflegetagegeldversicherung sind darüber hinaus ebenfalls deutliche Leistungsunterschiede zu berücksichtigen. Dies gilt zum einen bezogen auf die Kündigungsmöglichkeiten des VN in den ersten drei Vertragsjahren, zum anderen auf den Verzicht auf Wartezeiten, die Erfordernisse der Leistungsprüfung durch Vorlage von GKV-Bescheinigungen, den Verzicht auf einen Untersuchungszwang und die volle Leistungserbringung ohne eine Mindestpflegezeit.
Heilpraktikerleistungen
Tarife für den Einschluss von Heilpraktikerleistungen durch die Private Krankenversicherung werden ebenfalls angeboten. Die Zahl der Unternehmen, die sich hier profiliert, ist noch relativ gering. Auch der Leistungskatalog ist höchst unterschiedlich zu beurteilen.
Insofern macht es Sinn, bei dem Wunsch nach bestimmten Kostenübernahmen für bestimmte alternative Heilmethoden die Leistungsfähigkeit der einzelnen Versicherer im Detail zu hinterfragen und zu prüfen.
Nächstes Thema Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
Seite zurück
Hauptübersicht unseres Private Krankenversicherung Lexikon