Private Krankenversicherung - Beginn des Versicherungsschutz
Das Versicherungsverhältnis beginnt mit dem Vertragsabschluss. Der Versicherungsschutz besteht von dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt an, jedoch nicht vor Vertragsabschluss der Private Krankenversicherung und Ablauf der Wartezeiten (§ 2 MB/KK 94; MB/KT 94).
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