Private Krankenversicherung - Basistarif
Der Basistarif bietet einen Basisversicherungsschutz für die Personen, denen der Weg in die GKV versperrt ist, z.B. Selbstständigen mit Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze oder Rentnern, für die ein Beitritt in die Private Krankenversicherung der Rentner nicht möglich ist.
Ferner bietet sich die Versicherung für Studenten an, die aus der Studentischen Krankenversicherung ausscheiden müssen.
Viele private Krankenversicherer bieten bereits seit Jahren leistungsmäßig reduzierte Tarife, die zu niedrigeren Beitragssätzen Versicherungsschutz bieten.
Der neue Basistarif ist um 25 bis 30 Prozent preiswerter kalkuliert als der Normalschutztarif. Die Erstattung des Arzthonorars ist bei persönlichen ärztlichen Leistungen auf den 1,3fachen GOÄ-Satz begrenzt. Bei zahnärztlicher Behandlung ist die Begrenzung des Steigerungssatzes auf das 2- bzw. beim Zahnersatz auf das 2,3fache der GOZ vorgesehen.
Bei Krankenhausaufenthalt bietet der Basistarif nur Versicherungsschutz für die Regelleistungen.
Diese Versichertengruppe im Basistarif soll sich beim Arzt mit der sog. Basis-Card ausweisen. Sie informiert den behandelnden Arzt über den Umfang des bestehenden Versicherungsschutzes.
Die Ärzte sind jedoch nicht daran gebunden. Das bedeutet, dass der Versicherte im Zweifelsfall selbst mit dem Arzt über die Einhaltung der Honorarbegrenzung reden muss. Aber auch hier werden am Markt bereits abweichende Tarifformen angeboten.
Nächstes Thema Beginn des Versicherungsschutz
Seite zurück
Hauptübersicht unseres Private Krankenversicherung Lexikon