Private Krankenversicherung - Attestkosten
Der Versicherer zahlt alle Honorare für direkt angeforderte ärztliche Auskünfte zur Risikoprüfung. Beantragt der zu Versichernde aufgrund einer ärztlichen Untersuchung eine Vollversicherung mit Wartezeiterlass, so hat er die Kosten selbst zu tragen. Entsprechendes gilt im Zusammenhang mit ärztlichen Gutachten oder Attesten für dienstliche oder private Zwecke.
Bei einem Probeantrag übernimmt die Private Krankenversicherung die Kosten für ein Risikoüberprüfungsattest nur, wenn der Vertrag zustande kommt.
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