Private Krankenversicherung - Aufklärungspflicht (Schlusserklärungen)
Bei der Antragstellung zu einem Krankenversicherungsvertrag enthält der Antrag unmittelbar vor dem für die Unterschrift vorgesehenen Raum einen Hinweis auf die sog. Schlusserklärungen. Diese sind Inhalt des Antrages und vor der Unterschriftsleistung vom Antragsteller bzw. den zu versichernden Personen zu beachten.
Es handelt sich hierbei um:
Schweigepflichtklausel zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht,
eine Klausel zur Datenverarbeitung (Datenverarbeitungsklausel),
eine Klausel zur Verantwortlichkeit für den Inhalt des Antrages (Anzeigepflichtklausel),
Meldepflichtklausel zur Mitteilung über Gesundheitszustandsveränderungen im Zeitraum zwischen Antragstellung und Antragsannahme durch den Versicherer.
Der Antragsteller erhält im Übrigen eine Antragsdurchschrift sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen einschließlich der Private Krankenversicherung Tarife und Tarifbedingungen sowie Satzung ausgehändigt.
Hinweis
Der Patient wisse nicht, welche Daten wann und von welchem Arzt weitergegeben würden.
Nächstes Thema Auslandsreise Krankenversicherung
Seite zurück
Hauptübersicht unseres Private Krankenversicherung Lexikon