Private Krankenversicherung - Zusatz- und Teilversicherungen
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der durch die private Krankenversicherung angebotenen Zusatz- und Teilversicherungen mit denen Pflichtversicherte ihren gesetzlichen Krankenversicherungsschutz aufbessern können.
Krankheitskostenteilversicherungen
Krankheitskostenteilversicherungen sind für den ambulanten, stationären und zahnärztlichen Bereich ebenso versicherbar wie Kurkostentarife, die Operationskostenversicherung sowie die Zusatzleistung im Todesfall. Als Krankenhauszusatzversicherung wird der ergänzende Versicherungsschutz für GKV Versicherte bei stationärer Heilbehandlung bezeichnet.
Restkostentarife
Restkostentarife erbringen Leistungen für Kosten, soweit diese den Betrag der Kostenerstattung der GKV im stationären Bereich übersteigen. Normalerweise ist damit die volle Differenz zwischen den Kosten des Einbett- oder Zweibettzimmers einschließlich Chefarztbehandlung und der Regelleistung der GKV abgedeckt.
Wahlleistungstarife
Wahlleistungstarife durch die Private Krankenversicherung ersetzen die Kosten, die durch die Inanspruchnahme von Wahlleistungen für Einbett- oder Zweibettzimmerunterbringung und/oder Chefarztbehandlung entstehen.
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