Wer kann von der GKV in die private Krankenversicherung wechseln
Der Wechsel von der gesetzlichen (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) ist für folgende Personengruppen möglich:
Selbstständige, Freiberufler, versicherungsfreie GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer,
Beihilfeberechtigte (z. B. Beamte),
Angestellte mit einem Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG),
nicht erwerbstätige (aber nicht arbeitslose) Personen,
Landwirte und Studenten unter bestimmten Voraussetzungen,
unter bestimmten Voraussetzungen die Angehörigen der genannten Personengruppen.
Für das Jahr 2025 liegt die JAEG bei 62.550 Euro. Beim Übertritt ins private System sind die Kündigungsfristen der gesetzlichen Kassen zu beachten: 14 Tage nach Hinweis der Krankenkasse über Eintritt der Versicherungsfreiheit bei erstmaligem Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats für bislang schon freiwillig GKV-Versicherte.
Hinweis
Sie müssen dann freiwillig gesetzlich oder aber durch eine Private Krankenversicherung abgesichert werden (siehe § 10 Abs. 3 SGB V) - in der Regel bis zum Beginn einer Ausbildung oder Aufnahme eines Studiums. Die beitragspflichtige Versicherung von Kindern ist also normalerweise zeitlich begrenzt.
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