Private Krankenversicherung - Versicherungsfall
Eine Besonderheit der privaten Krankenversicherung gegenüber anderen Versicherungssparten ist hinsichtlich des Versicherungsfalls darin zu sehen, dass es sich um einen sogenannte gedehnten Versicherungsfall handelt.
Die Krankheit und damit die mit ihr zusammenhängende Heilbehandlung bzw. die Arbeitsunfähigkeit oder die Pflegebedürftigkeit sind Tatbestände, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken können, zum Beispiel bei chronischen Erkrankungen.
Für jeden Versicherungsfall ist für die Private Krankenversicherung entscheidend, dass sowohl der Beginn als auch das Ende des Versicherungsschutzes unter die Leistungspflicht des Versicherers fallen.
Krankheit muss daher als Zustand mit Beginn und Ende charakterisiert werden und nicht als ein Ereignis.
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