Private Krankenversicherung - Standardtarif
Der Standardtarif in der privaten Krankenversicherung ist vor allem für die Situation gedacht, dass ältere Versicherungsnehmer nicht mehr in der Lage sind, die Monatsbeiträge zur PKV zahlen zu können und nicht die Möglichkeit zur Rückkehr in die gesetzlichen Krankenkasse haben.
Gerade bei älteren Menschen steigt im Private Krankenversicherung Vergleich zur jüngeren Genration die Anfälligkeit für Erkrankungen und die damit verbundenen Arztbesuche und Medikamenten Einnahmen.
Vor allem treten immer häufiger chronische Krankheitsbilder in Erscheinung, wie Rückenleiden, die ohne regelmäßige Behandlungen nicht tragbar für den Patienten wären. Zwar werden von den monatlichen Beiträgen prozentuale Rückstellungen gebildet, doch reichen diese in Regel nicht aus. Ratsam ist vor allem bei einem Wechsel in die Private Krankenversicherung schon in jungen Jahren eine gesonderte Vereinbarung mit Ihrem Versicherer über eventuell höhere Altersrückstellungen zu treffen.
Denn vor allem für 55-jährige, oder ältere Versicherungsnehmer ist ein Wechsel in eine andere Private Krankenversicherung um Beiträge einzusparen sehr schwierig und in Fällen mit einer Vorerkrankung fast unmöglich.
Hinweis
Denn, der Standardtarif bietet deutlich reduzierte Leistungen, und das kann gerade im Alter eigentlich nicht gewollt sein! Der Standardtarif wird von allen PKV Unternehmen einheitlich angeboten.
Er sieht Leistungen auf GKV-Niveau vor und kostet nicht mehr als der durchschnittliche Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung. Er kann frühestens ab dem 55. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Alterungsrückstellungen wirken sich zudem beitragsmindernd aus.
Hinweis
Probleme entstehen immer dann, wenn die Erstattungsgrenze des 1,7fachen Satzes der GOÄ, z.B. im Bereich Zahnersatz seitens des behandelnden Arztes überschritten wird und der Patient die darüber hinausgehenden Kosten selbst tragen muss. Es verbleiben häufig Eigenanteile.
Doch nicht nur ältere Versicherte können in den Standardtarif wechseln. als Voraussetzungen sind zu berücksichtigen:
Das 55. Lebensjahr muss erreicht sein,
mindestens zehn Jahre Vorversicherungszeit bestehen und
das Gesamteinkommen darf nicht über der Entgeltgrenze liegen.
Der Standardtarif ist auch allen unter 55 anzubieten, die die Voraussetzungen für einen Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen oder
ein Ruhegehalt nach beamtenrechtlichen Vorschriften beziehen.
Der Standardtarif muss auch Beihilfeberechtigten angeboten werden.
Für Ehegatten besteht eine Beitragsbegrenzung auf 150 Prozent des durchschnittlichen Höchstbeitrags in der GKV bei einem Gesamteinkommen der Ehegatten unter der Entgeltgrenze (Familienversicherung).
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