Private Krankenversicherung - Risikozuschlag und Leistungsausschluß
Das normale und durchschnittliche Risiko wird durch die Private Krankenversicherung zum normalen Tarifbeitrag versichert. Allerdings kann die Risikoprüfung anhand der Antworten auf die Gesundheitsfragen, eventueller Vorerkrankungen oder ärztlicher Auskünfte ein erhöhtes Risiko ergeben.
Dieses wird wenn möglich gegen einen entsprechenden Risikozuschlag und besondere Vereinbarung in den Versicherungsschutz eingeschlossen.
Ist aufgrund eines erschwerten Risikos eine Versicherung gegen Risikozuschlag nicht möglich, so ist zu prüfen, ob ein spezifizierter Leistungsausschluss in Frage kommt.
In einem solchen Fall besteht dann befristet oder unbefristet die schriftliche Vereinbarung, dass für einen spezifischen Risikoteil kein Versicherungsschutz besteht.
Hinweis
Bei besonders erschwertem Risiko kann es auch dazu kommen, dass der Versicherer nach erfolgter Risikoprüfung ganz den angestrebten Versicherungsschutz verweigert.
Tipp
Es empfiehlt sich, mit dem Versicherer bereits bei Vertragsabschluss über die Voraussetzungen für Nachprüfung und Korrektur des Zuschlags zu sprechen.
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