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Private Krankenversicherung - Ombudsmann

Private Krankenversicherung - Ombudsmann

In unserem Lexikon für die Private Krankenversicherung werden Ihnen alle wichtigen Bergiffe wie zum Beispiel Private Krankenversicherung - Ombudsmann erklärt.

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Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung - Ombudsmann

Versicherungskunden können sich mit Beschwerden über ein Versicherungsunternehmen an den Ombudsmann wenden, sofern diese nicht bereits gerichtlich anhängig sind. Seine Aufgabe ist es, zwischen den Parteien zu vermitteln und damit gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Er darf bis zu einem Streitwert von 5.000 EUR auch zu Lasten des Versicherungsunternehmens entscheiden, darüber hinaus kann er bis zu einem Streitwert von 50.000 EUR Empfehlungen aussprechen. Mittlerweile ist er auch für Beschwerden von Kunden gegenüber Versicherungsvermittlern zuständig.

Für die Private Krankenversicherung gibt es einen eigenen Ombudsmann, der nur vermittelnde Aufgaben hat und selber keine Entscheidungen trifft.

Grüner Pfeil nach rechts Adresse:
Ombudsmann der privaten Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
Tel. 0180 2 550444 (0,06 EUR pro Anruf aus dem Festnetz)
Fax 030/20458931
www.pkv-ombudsmann.de

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