Private Krankenversicherung - Logopäde
Die Private Krankenversicherung (PKV) erstattet Kosten für Leistungen eines Logopäde im Rahmen der marktüblichen Preise.
Als üblich gelten diejenigen Vergütungen, die vom Bundesinnenministerium als beihilfefähige Höchstbeträge festgelegt werden.
Nächstes Thema Masseur
Seite zurück
Hauptübersicht unseres Private Krankenversicherung Lexikon