Private Krankenversicherung - Kompakttarif
Kompakttarife bieten eine Leistungsübernahme bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung. Sie bewegen sich damit in ihrer Ausgestaltung oftmals auf dem Niveau der GKV. Allerdings kann hier im Unterschied zur GKV der direkte Zugang zu den Leistungen von Spezialisten, die über dem Regelhöchstsatz liquidieren können, erfolgen.
Die Tarifausgestaltungen sind höchst unterschiedlich. So gibt es Tarife, die zwar das 3,5fache im ambulanten und stationären Sektor vorsehen, gleichzeitig aber im stationären Bereich nur Regelleistungen anbieten. Auch ist es möglich, Mehrbettzimmer mit Chefarztbehandlung zu kombinieren.
Tipp
Hinzu sollte noch eine gut ausgestaltete Zahnersatzleistung ab 75 Prozent, ergänzt um eine bedarfsgerechte Krankentagegeldversicherung.
Der Kompakttarif kann durchaus eine Alternative zu den sog. Bausteintarifen darstellen, die zum Teil Abrechnungen auch außerhalb der Gebührenordnungssätze vorsehen. Bei vielen Kompakttarifen erstreckt sich die Selbstbeteiligung über eine Kombination aus ambulantem, stationärem und Zahnbereich.
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