Mitversicherung Ihrer Kinder in der privaten Krankenversicherung
Wenn ein Elternteil privat, der andere gesetzlich krankenversichert ist, taucht regelmäßig die Frage auf, wo die Kinder zu versichern sind.
Preisgünstig, aber mit entsprechendem Versicherungsschutz ist es, die Kinder im Rahmen der kostenfreien Familienversicherung bei dem gesetzlich versicherten Elternteil zu versichern.
Das ist gemäß § 10 III SGB V dann möglich, wenn:
der gesetzlich versicherte Elternteil regelmäßig ein höheres Einkommen hat, als der privat versicherte, oder
der privat versicherte Elternteil ein Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (in 2024: 62.550 Euro) hat.
Beispiel
Grundsätzlich gilt: Der Anspruch auf Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung für Kinder besteht nur, wenn das Kind über eigenes Einkommen von monatlich nicht mehr als 1/7 der monatlichen Bezugsgröße (in 2013: 385,00 EUR; in 2012: 375,00 EUR) verfügt und unter 25 Jahre alt ist oder aufgrund einer Behinderung kein eigenständiges Leben führen kann.
Aufgrund des umfangreicheren Versicherungsschutzes sollte zudem jedoch, trotz des eigenen Beitrages, eine Versicherung der Kinder in einer privaten Krankenversicherung in Erwägung gezogen werden, wenn sie in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht versicherungspflichtig sind. In jedem Fall sollte aber eine Zusatzversicherung als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung angeboten werden.
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