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Private Krankenversicherung - Heilmittel

Private Krankenversicherung - Heilmittel

In unserem Lexikon für die Private Krankenversicherung werden Ihnen alle wichtigen Bergiffe wie zum Beispiel Private Krankenversicherung - Heilmittel erklärt.

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Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung - Heilmittel

Zu den Heilmitteln zählen unter anderem Bäder, Massagen, Bestrahlungen, Inhalationen, Licht-, Wärme- und sonstige physikalische Behandlungen, elektrische Heilbehandlung oder Heilgymnastik.

Versicherte der GKV haben Anspruch auf Heilmittel, soweit sie medizinisch notwendig sind.

In der GKV haben volljährige Versicherte ab 1.1.2004 Zuzahlungen in Höhe von 10 Prozent der Heilmittel zuzüglich 10 EUR zu leisten.

Durch die Private Krankenversicherung werden die Kosten für Heilmittel ebenfalls erstattet.

In der Regel nicht erstattungsfähig sind sanitäre Bedarfsartikel und Heilapparate wie zum Beispiel Massagegeräte, Heizkissen, Bestrahlungslampen, Fieberthermometer, Blutdruckmessgeräte sowie Anwendungen, die nicht der physikalischen Medizin zuzurechnen sind.

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