Private Krankenversicherung - GebüH
Der Begriff GebüH steht als Abkürzung für die Gebührenordnung der Heilpraktiker.
Diese enthält eine umfassende Liste der Behandlungen durch einen Heilpraktiker und der dafür gültigen Punktwerte, der in einen Gebührensatz umgerechnet werden kann.
Basis der Leistungsabrechnung in der Private Krankenversicherung gegenüber dem Versicherten und dessen Versicherung. Die Gesetzliche Krankenversicherung erstattet die Leistungen in der Regel nicht.
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