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Private Krankenversicherung
Private Krankenversicherung - Welche Vorteile bietet die PKV
Jeder, der die Möglichkeit hätte, sich privat zu versichern, hat bestimmt schon mit dem Gedanken gespielt in die private Krankenversicherung zu wechseln, hat sich aber nicht entscheiden können, diesen Schritt zu gehen. Dabei bietet der Wechel zur privaten Krankenversicherung zahlreiche Vorteile, wie beispielsweise
Erheblich günstigere Beiträge,
Umfangreichere und bessere Leistungseinschlüsse,
Freie Arzt und Krankenhauswahl
Leistungen und Tarife sind individuell konfigurierbar
Jedoch sollten Sie auch bedenken, haben Sie sich einmal zu dem Schritt entschlossen in die private Krankenversicherung zu wechseln, ist eine Rückkehr in die gesetliche Krankenkasse nicht so ohne Weiteres möglich. In der Regel können Sie nur zur gesetzlichen Krankenkasse zurück wecheln, wenn Sie wieder sozialversicherungspflichtig werden.
Das bedeutet, wenn Sie als Angestellter wieder unter die Beitragsbemessungsgrenze von 62.550 Euro fallen, oder als Selbstständiger bzw. Freiberufler wieder in einer sozialversicherungspflichtigen Arbeitsstelle im Angestellten, bzw. Arbeitnehmer Verhältnis arbeiten.
Leistungsunterschiede zwischen PKV und GKV
Bei der Wahl des richtigen Krankenversicherungsschutzes ist zu beachten, dass zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung eine Reihe von Unterschieden bestehen. Die folgende Tabelle verdeutlicht die Wichtigsten davon
Leistungen
GKV
PKV
Werden die Beiträge einkommensabhängig berechnet, ist also bei geringerem Einkommen auch ein geringerer Beitrag zu zahlen?
Kann bei Versicherungsbeginn entsprechend dem Gesundheitszustand des Versicherten ein Risikozuschlag oder Leistungsausschluss verlangt werden?
Sind Ehegatten und Kinder ohne zusätzlichen Beitrag familienversichert?
Ist während des Bezugs von Krankengeld, Mutterschaftsgeld und Elterngeld der volle Krankenversicherungsbeitrag weiterzuzahlen?
Ist von Älteren bei Versicherungsbeginn ein höherer Beitrag zu zahlen?
Sind Wartezeiten für Leistungsansprüche vorgesehen?
Werden die Beiträge der Versicherten ausschließlich für Leistungen und Verwaltung ausgegeben?
Ist die Mitbestimmung der Versicherten über Beiträge, Leistungen und Geschäftsführung in jedem Fall gegeben?
Kann gegen höheren Beitrag ein Versicherungsschutz vereinbart werden, der nicht nur in den Ländern der EU, sondern weltweit gilt?
Wird ein Mutterschaftsgeld oder Entbindungsgeld gezahlt?
Wird Krankengeld bei Erkrankung des Kindes gezahlt?
Können gegen einen höheren Beitrag Wahlleistungen vereinbart werden?
Ist eine langfristige Bindung des Versicherten an den Versicherungsträger zulässig?
Muss der Versicherte selbst für die Begleichung der Arztrechnungen sorgen und Nachweise über die erbrachten Leistungen vorlegen?
Besteht Anspruch auf Behandlung beim Heilpraktiker?
Kann im Streitfall der kostengünstige Klageweg über das Sozialgericht genommen werden?
Kann das Leistungsspektrum einseitig durch die Politik/Versicherer geändert werden?
In der gesetzlichen Krankenversicherung können (freiwillig) versicherte Personen durch eine private Krankenversicherung den bestehenden Versicherungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung aufstocken (Zusatzversicherung - PKV). In Betracht kommt z.B. die Vereinbarung von Wahlleistungen bei einer stationären Krankenhausbehandlung, höhere Zuschüsse bei Zahnersatz und zu Heil- und Hilfsmitteln. Weiterhin kann der Verdienstausfall durch eine Krankentagegeldversicherung abgedeckt werden.
Bei Privat(zusatz)versicherten richtet sich die Höhe der vereinbarten Versicherungsleistungen nach dem mit der Versicherungsgesellschaft vereinbarten Tarif. Demnach können die Versicherungsleistungen auch begrenzt sein. z.B.
durch eine prozentual anteilige Erstattung der Kosten,
durch einen festen Höchstbetrag, etwa bei Einzelleistungen oder der jährlichen Gesamtleistung des Versicherers aus dem vereinbarten Tarif;
weiterhin kann die Leistung des Versicherungsunternehmens begrenzt sein durch den Steigerungssatz bezogen auf das Leistungsverzeichnis, etwa bei Operationen.
Zu beachten ist, dass es in der privaten Krankenversicherung eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten gibt. Je nach Tarif können besondere Wartezeiten gelten, zum Beispiel bei Zahnersatz, Geburtshilfe usw. Die Wartezeit entfällt bei Unfällen. Diese spielt aber eigentlich nur noch im Rahmen von Zusatzversicherungen eine Rolle.
Wichtig für den Versicherungsnehmer:
Der Versicherungsnehmer hat ein ordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende einer Versicherungsperiode nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit.
Die Prämie richtet sich bei der privaten Krankenversicherung nach dem vereinbarten Tarif, also der Leistungshöhe und dem zu versichernden Risiko - dem Antragsteller. Dabei sind Faktoren wie Alter und Vorerkrankungen ausschlaggebend.
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Von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln
Der Wechsel von der Gesetzlichen (GKV) in die Private Krankenversicherung (PKV) ist möglich für folgende Personengruppen:
Selbstständige, Freiberufler, versicherungsfreie GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer
Beihilfeberechtigte (z.B. Beamte)
Angestellte mit einem Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze
Nicht erwerbstätige (aber nicht arbeitslose) Personen
Landwirte und Studenten unter bestimmten Voraussetzungen
Unter bestimmten Voraussetzungen die Angehörigen der genannten Personengruppen
Für das Jahr 2025 liegt die Jahresarbeitsentgeltgrenze bei 62.550 Euro.
Beim Übertritt ins private System sind die Kündigungsfristen der gesetzlichen Kassen zu beachten: 14 Tage nach Hinweis der Krankenkasse über Eintritt der Versicherungsfreiheit bei erstmaligem überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats für bislang schon freiwillig GKV-Versicherte.
Von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln
Unter folgenden Voraussetzungen ist der Wechsel von der PKV in die GKV möglich:
Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze erhöht, das Einkommen des Versicherten also eingeholt, so tritt unmittelbar Versicherungspflicht ein.
Arbeitslosigkeit. Der Bezug von Arbeitslosengeld I löst regelmäßig die Versicherungspflicht aus. Besondere Regelungen bestehen bei dem Bezug von Arbeitslosengeld II.
Anspruch auf Familienversicherung. Der Anspruch auf Familienversicherung wird der Versicherungspflicht gleichgestellt. Hier ist eine Rückkehr auch nach der Vollendung des 55. Lebensjahres möglich.
Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit mit einem Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze. Sofern diese Tätigkeit zusätzlich zu einer selbstständigen Tätigkeit aufgenommen wird, erfolgt eine besondere Prüfung.
Nach Vollendung des 55. Lebensjahrs ist der Wechsel allerdings nur noch unter ganz besonderen Bedingungen möglich. Welche sie besten Anbieter sind und in die sich ein Wechsel lohnt, können Sie in einem unabhängigen Private Krankenversicherung Test sehr gut einsehen und vergleichen. In den ersten beiden Fällen ist ein Wechsel keine Pflicht. Die Person kann sich auch von der Versicherungspflicht befreien lassen - binnen drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht per Antrag bei der zuständigen Krankenkasse. Der Anspruch auf Familienversicherung ist der Pflichtversicherung gleichgesetzt, eine Befreiungsmöglichkeit gibt es nicht.
Von einem PKV Anbieter zu einem anderen PKV Anbieter wechseln
Versicherte, deren Vertrag bereits vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurde, konnten, unter Mitgabe des Übertragungswertes, in den Basistarif eines anderen Unternehmens wechseln. Voraussetzung war, dass die Kündigung des alten PKV Vertrages vor dem 1. Juli 2009 erfolgte. Der eigentliche Wechseltermin (meistens der 1. Januar des folgenden Jahres) spielte dabei keine Rolle.
Sofern der bestehende Vertrag für die Private Krankenversicherung Vertrag nach dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurde, kann ein Versicherungsnehmer unter Mitgabe des Übertragungswertes (Teile der Alterungsrückstellungen) seine private Krankenversicherung wechseln, sofern der neue Vertrag als substitutive Krankenversicherung vereinbart wird.
Die Weitergabe der Alterungsrückstellungen, die sogenannte Portabilität, wird im Rahmen eines zu definierenden Übertragungswertes erfolgen. Der Übertragungswert errechnet sich aus der Summe der Alterungsrückstellungen mit der Maßgabe, dass es maximal die Höhe einer Alterungsrückstellung sein darf, die sich ergeben hätte, wenn der Versicherte von Beginn an im Basistarif versichert gewesen wäre und aus dem 10 %-Zuschlag.
Wenn Leistungen in vorherigen Tarifen höher oder umfassender als im Basistarif sind, kann der Versicherungsnehmer von der bisherigen privaten Krankenversicherung die Vereinbarung eines gleichartigen Zusatztarifes verlangen, in dem die über den Basistarif hinausgehende Alterungsrückstellung anzurechnen ist.
Rückstellungen aus Beitragsentlastungstarifen sind in der Regel nicht portabel, vielmehr sollte vor Abschluss eine genaue Prüfung erfolgen.
Private Krankenversicherung
Die erfolgsunabhängige (garantierte) Beitragsrückerstattung ist eine Versicherungsleistung, die nicht vom Überschuss abhängt. Beträge aus der Rückstellung
für Beitragsrückerstattung werden außerdem dazu verwandt, notwendige Beitragserhöhungen zu mildern, extreme Erhöhungen zu vermeiden oder die Beiträge älterer
Versicherter herabzusetzen. Es kann sich durchaus lohnen, kleinere Rechnungsbeträge nicht sofort zur Erstattung beim Versicherer vorzulegen, sondern zunächst
zu sammeln.
Ambulante Kurkosten müssen mehrheitlich über spezielle Kurkostentarife besonders vereinbart werden. In einigen Tarifen sind sie allerdings enthalten.
Ambulante häusliche Pflegekosten sind ebenfalls über separate und spezielle Tarife in Form von Tagegeldzahlungen oder Kostenübernahmen zu versichern. In
einigen Tarifen ist diese Leistung enthalten. Die Kostenübernahme richtet sich dann nach den ärztlichen Anweisungen an die Pflegekraft, wie z.B. Injektionen,
Verband- und Katheterwechsel.
Der Antragsteller erhält im Übrigen eine Antragsdurchschrift sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen einschließlich der Tarife und Tarifbedingungen
sowie Satzung ausgehändigt. Der Bundes Datenschutzbeauftragte hält die Schweigepflichtklausel für unzulässig. Mit der Klausel entbänden Patienten ihre Ärzte
pauschal und zeitlich unbefristet von der Schweigepflicht gegenüber dem Krankenversicherer. Der Patient wisse nicht, welche Daten wann und von welchem Arzt
weitergegeben würden.
Infos zur Private Krankenversicherung
Zu den Zahnbehandlungsmaßnahmen zählen allgemeine, prophylaktische, konservierende und chirurgische Leistungen, Röntgenleistungen, Behandlung von Mund- und
Kiefererkrankungen, Parodontosebehandlung sowie u.a. auch Füllungen, Zahnextraktion, Bestrahlungen. Der Leistungsumfang für den Kostenersatz bei
Zahnbehandlung kann zwischen 70 bis 100 Prozent der angefallenen Kosten betragen. Überwiegend bieten die Versicherer die volle Kostenerstattung in Höhe von
100 Prozent an.
Die Krankenhäuser müssen unter ständiger ärztlicher Leitung stehen, über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügen und
Krankengeschichten führen. In den sog. gemischten Krankenanstalten, die auch Kuren bzw. Sanatoriumsbehandlungen durchführen oder Rekonvaleszenten aufnehmen,
werden tarifliche Leistungen nur erbracht, wenn neben der Erfüllung der Voraussetzungen die Private Krankenversicherung bereits vor Beginn der Behandlung eine schriftliche
Leistungszusage erteilt hat.
Nachteile der Private Krankenversicherung, Rechtsstreitigkeiten werden kostenpflichtig vor einem Zivilgericht durchgeführt, Vorherige Zustimmung bei stationärem Aufenthalt in einer
gemischten Anstalt unbedingt erforderlich, Restriktives Leistungsverhalten bei bestimmten Berufen und bezogen auf die medizinische Notwendigkeit,
Beitragsanpassungsproblematik im Alter nicht abschließend gelöst, Gefahr der Vergreisung von Tarifen aufgrund der Tarifvielfalt bei einigen Gesellschaften
gegeben.
Private Krankenversicherung
Die Leistungszusage der meisten Private Krankenversicherung Gesellschaften ist auf die Höchstsätze der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) beschränkt. Überschreiten Arzthonorare die
Höchstsätze, so hat der Versicherte bei Tarifen ohne Begrenzung auf den Gebührenrahmen grundsätzlich Anspruch auf die Erstattung überschreitender Honorare.
Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die abweichende Honorarvereinbarung zwischen Arzt und Patient rechtswirksam und die Honorarforderung angemessen
ist.
Wenn der Antragsteller den Versicherer über anzeigepflichtige Gefahren arglistig täuscht, kann die Private Krankenversicherung den Vertrag binnen Jahresfrist durch
Anfechtung seiner Annahmeerklärung unwirksam machen. Bei der Antragstellung zu einem Krankenversicherungsvertrag enthält der Antrag unmittelbar vor dem für
die Unterschrift vorgesehenen Raum einen Hinweis auf die sog. Schlusserklärungen. Diese sind Inhalt des Antrages und vor der Unterschriftsleistung vom
Antragsteller bzw. den zu versichernden Personen zu beachten.
Leistungseinschränkung durch die Private Krankenversicherung bei Unterbringung aufgrund Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung, Ausschließlich wegen Schwangerschaft,
Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburt und Entbindung, Während der Mutterschutzzeit, Bei Aufenthalt außerhalb des regelmäßigen Wohnsitzes bis auf Ausnahmen,
wenn nach dem Bundesversorgungsgesetz anderweitige Ansprüche bestehen, soweit die gesetzliche Unfall- oder Rentenversicherung, eine gesetzliche Heilfürsorge
oder Unfallfürsorge bereits Leistungen erbringt.
Tipps zum Versicherungsgebiet Private Krankenversicherung
Für den VN ist es wichtig zu wissen, dass im Bereich des Zahnersatzes und der Kieferorthopädie mit Heil- und Kostenplänen gearbeitet wird und die überwiegende
Zahl der Private Krankenversicherung eine Versicherungsleistung davon abhängig macht, dass vor Behandlungsbeginn ein Kostenplan eingereicht und akzeptiert worden ist. Die
Leistungsdauer ist zeitlich normalerweise unbegrenzt, d. h. eine Aussteuerung als Leistungsausschluss für eine Restvertragslaufzeit ist in der PKV nicht
vorgesehen.
Andere Private Krankenversicherung beschränken die Übernahme auf einen bestimmten Euro-Betrag oder sagen die Leistung nach Ablauf eines Jahres ab Versicherungsbeginn zu. Zahnärztliche
Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet. Abweichungen von der GOZ werden durch besondere Vereinbarungen zwischen Zahnarzt
und Patient vereinbart. Diese sog. Abdingungen bedürfen aus Gründen der Rechtssicherheit der Schriftform. Der Versicherte hat bei einer den Gebührenrahmen
übersteigenden Honorarabrechnung die Restkosten selbst zu tragen.
Eine Ruhensvereinbarung konnte bisher für bis zu zwei Jahre vereinbart werden, wenn die versicherte Person arbeitslos ist. Aufgrund einer geschäftsplanmäßigen
Erklärung kann ein Versicherer dem Versicherungsnehmer auf Antrag ermöglichen, eine Ruhensvereinbarung für einen Zeitraum bis zu drei Jahren zu vereinbaren.
Der Versicherungsvertrag bleibt dann bestehen, die Pflichten der Vertragspartner sind jedoch eingeschränkt. Während dieser Zeit besteht kein Anspruch auf
Versicherungsleistungen.
Allgemeines rund um das Thema Private Krankenversicherung
Auch im Sozialgesetzbuch SGB V sind die Voraussetzungen der substitutiven Krankenversicherung sowie zum Arbeitgeberzuschuss geregelt.
Sie ersetzt die GKV ganz oder teilweise. Sie muss nach Art der Lebensversicherung betrieben werden. Die Gesundheitsreform 2004 hat ebenfalls Auswirkungen auf
die Private Krankenversicherung. So werden Kooperationen zwischen Krankenkassen und Private Krankenversicherung zum Angebot von Zusatzversicherungen und Zahnersatzversicherungen vorgesehen. Die konkreten
vertraglichen Grundlagen werden durch die AVB geschaffen.
Die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit ist der Private Krankenversicherung innerhalb von drei Tagen anzuzeigen. Der Versicherungsnehmer hat auf Verlangen des
Versicherers jede Auskunft zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalles oder der Leistungspflicht des Versicherers und ihres Umfanges
erforderlich ist. Die geforderten Auskünfte sind auch einem Beauftragten des Versicherers zu erteilen. Die versicherte Person ist auf Verlangen des
Versicherers dazu verpflichtet untersuchen zu lassen.
Heute wird im Regelfall bei Nulldiät die wissenschaftliche Anerkennung verweigert. Auch bei stationärer Heilbehandlung aufgrund von Tuberkulose,
Geisteskrankheiten sowie bei Behandlung von Rheumakranken in speziellen Rheumakliniken ist die vorherige Verständigung mit dem Versicherer angebracht.
Schönheitsoperationen mit stationärem Aufenthalt werden teils nur bei einem vorausgegangenen Unfall übernommen, teils hängt die Entscheidung der
Kostenübernahme vom Einzelfall ab.
Nützliche Informationen über die Private Krankenversicherung
Auch die Alterungsrückstellung muss an die Kostenentwicklung angepasst werden. Dafür sind zwei Verfahren üblich. Das bisherige Eintrittsalter wird beibehalten,
die Differenz zwischen vorhandener und notwendiger Alterungsrückstellung müsste dann vom Versicherten eigentlich in einer Summe aufgebracht werden. Da dies
unzumutbar ist, wird der Fehlbetrag auf die noch durchschnittlich verbleibende Versicherungsdauer umgerechnet und somit in Form eines monatlichen
Beitragszuschlages erhoben.
Nach Ablauf des Jahres stellt die Private Krankenversicherung fest, ob es günstiger ist, die Rechnungserstattung oder die Beitragsrückerstattung vornehmen zu lassen. Der
Versicherer entscheidet von Jahr zu Jahr neu darüber, ob und in welcher Höhe in welchen Tarifen Beitragsrückerstattung gewährt wird. Die Verwendung der
Beitragsrückerstattung kann in ganz unterschiedlicher Form erfolgen. Dabei gibt es entweder eine Direktauszahlung oder die Zahlung von Einmalbeträgen für
Beitragssenkungen oder zur Minderung von notwendigen Beitragserhöhungen.
Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung und endet, wenn nach medizinischem Befund eine Behandlungsbedürftigkeit nicht mehr vorliegt.
Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen, in deren Verlauf
Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird. Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung und endet, wenn nach medizinischem Befund keine
Arbeitsunfähigkeit und keine Behandlungsbedürftigkeit mehr bestehen.
Tarifwechsel innerhalb des PKV Unternehmens
Beim Wechsel von Tarifen werden die jeweils erworbenen Alterungsrückstellungen in vollem Umfang auf die neuen Tarife angerechnet.
Wird aus dem Basistarif in andere Unternehmenstarife gewechselt, kann der PKV Anbieter die bei Vertragsabschluss fiktiv festgelegten Risikozuschläge verlangen.
Aus bestehenden Tarifen kann in den Basistarif gewechselt werden, wenn
die Krankheitskostenvollversicherung nach dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurde,
der Versicherungsnehmer das 55. Lebensjahr vollendet hat oder vor dem 55. Lebensjahr Rentenansprüche hat, bzw. als Beamter ein Ruhegehalt bezieht,
die bestehende Krankheitskostenvollversicherung bereits vor dem 31. Dezember 2008 abgeschlossen wurde und der Wechsel in den Basistarif innerhalb von 6 Monaten ab dem 1. Januar 2009 beantragt wurde.
Die Alterungsrückstellung aus dem Normaltarif wird bei einem Wechsel in den Basistarif vollständig angerechnet.
Austritt aus der gesetzlichen Krankenversicherung
Vermutlich haben auch Sie Sich schon einmal Gedanken darüber gemacht. Die Private Krankenversicherung wechseln, ist für Viele zu einem bemerkenswertem Thema geworden. Die Beweggründe sind dabei unterschiedlich. Die Private Krankenversicherung wechseln, ist für Sie vielleicht interessant, weil Sie mit der bisherigen Kommunikation seitens Ihrer Versicherung nicht einverstanden sind. Zu guten Serviceleistungen gehört schließlich auch ein höflicher, zuvorkommender Umgang mit der Kundschaft. Beispielsweise auch, das Sie regelmäßig über Neuigkeiten informiert werden und man Sie an bevorstehende Untersuchungen erinnert. Private Krankenversicherung wechseln, können Sie jederzeit, wenn die Ihrige die Beiträge erhöht. Ansonsten müssen Sie eine Kündigungsfrist einhalten, diese steht in Ihren Vertragsunterlagen.
Selbstständige, Freiberufler, und Studenten können ohne Einhaltung bestimmer Beitragsbemessungsgrenzen aus der gesetzlichen Krankenversicherung austreten. Angestellte müssen einer Jahresarbeitsentgeltgrenze von 62.550 Euro Bruttojahreseinkommen entsprechen, erst dann können Sie in die Private Krankenversicherung wechseln. Beachten sollte man dabei seinen jetzigen Gesundheitsstatus da bei nicht verheilten Verletzungen und sonstigen Erkrankungen mit Risikozuschlägen zu rechnen ist.
In die private Krankenversicherung wechseln - sinnvoll oder nicht
Es ist für Sie von Vorteil, wenn Sie zur Thematik, PKV Anbieter wechseln, vorher auch einen Vergleich der privaten Krankenversicherungen anstreben. Online gibt es speziell dafür einige Webseiten, die Ihnen dies offerieren. Welche PKV (Private Krankenversicherung) Ihnen was zu welchem Tarif bietet, erfahren Sie dort. Private Krankenversicherung wechseln, dabei auch noch den eigenen Etat schonen und die gewünschten Leistungen zugesprochen bekommen, ist einer der wichtigsten Aspekte, die so einen Wechsel befürworten. Selbstverständlich haben Sie auch die Option, sich durch kompetente Berater darüber aufklären zu lassen, wann und vor allem wohin, Sie Ihre Private Krankenversicherung wechseln sollten, um zu dem für Sie optimalem Ergebnis zu gelangen.
Wenn Sie Ihre Private Krankenversicherung wechseln möchten, ist insbesondere der Faktor Leistungen in Betracht zu ziehen. Einsparungen in Punkto Finanzen, sind sicherlich auch beachtenswert, aber Sie wollen ja auch die bestmöglichste Versorgung gewährleistet bekommen. Chefarzt-Behandlung, Einbettzimmer und gesonderte Essensversorgung sind nur einige Beispiele, die Sie in Anspruch nehmen können. Die Private Krankenversicherung wechseln, sollten Sie, wenn Sie Sich woanders besser aufgehoben und umsorgt fühlen, anhand der entsprechenden Leistungen und dem - vielleicht günstigerem - Beitragssatz. Lassen Sie Sich Zeit, wenn Sie Ihre Private Krankenversicherung vergleichen. Inspizieren Sie die Angebote gründlich, denn eine private Krankenversicherung erfordert Ihr Vertrauen.
Wenn Sie alle Aspekte in Betracht gezogen haben und auch von dem persönlichem Kontakt mit der Versicherung in spe zufrieden sind, dann können Sie beruhigt Ihre Private Krankenversicherung wechseln. So wie Sie Sich den Arzt oder die Ärztin Ihres Vertrauens aussuchen, sollten Sie Sich auch die PKV Ihres Vertrauens aussuchen. Der Beitragssatz einer PKV richtet sich in den meisten Fällen nach Ihrem Alter und Ihrem Geschlecht. Ihre Anamnese, also Ihr bisheriges Krankenbild, wird dabei auch oft berücksichtigt. Die meisten PKV`s haben in Ihren Leistungen auch den zahnärztlichen Bereich mit abgedeckt. Die Private Krankenversicherung wechseln gerade wegen dem zahnärztlichen Aspekt viele Menschen.
Gerade wenn Beitragserhöhungen drohen machen sich viele privat versicherte darüber Gedanken wie Sie die Private Krankenversicherung wechseln können. Im kurzen möchten wir zeigen was es bei einem Wechsel zu beachten gibt und wie Sie zukünftig mehrere Hundert Euro sparen können.
Gesetzliche Krankenversicherung kündigen
Private Krankenversicherung kündigen
Bevor Sie die private Krankenversicheurung wechseln - Anbieter vergleichen
Wenn Sie Ihre Private Krankenversicherung wechseln wollen, so sollten Sie sich immer mehrere Angebote einholen und die Leistungen des neuen PKV Anbieters vergleichen. Empfehlenswert ist in jedem Fall, sich von einem unabhängigen Versicherungsmakler beraten zu lassen, da dieser sich mit dem umfangreichen Angeboten der Tarife und die darin enthaltenen Leistungen zwischen den einzelnen PKV Unternehmen auskennt und Ihnen ein optimales, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot anfertigen kann.
Denken Sie vor einem Wechsel jedoch nicht nur an Beitragshöhe, sondern achten Sie insbesondere auf die enthaltenen Leistungen des neuen PKV Anbieter, denn hier können teils erhebliche Unterschiede auftreten. Daher sollten Sie auf keinen Fall willkürlich Ihre "private Krankenversicherung wechseln" sondern sich durch einen unabhängigen Experten ausgiebig beraten lassen. Natürlich lohnt es sich in den meisten Fällen auch finanziell, zu einem günstigeren PKV Anbieter zu wechseln und die Vorteile, vor allem in der Beitragsersparnis sind deutlich spürbar.
Ein Private Krankenversicherung Vergleich ist vor dem Wechsel unverzichtbar und dank des Internets in wenigen Minuten durchgeführt. Auch Stiftung Warentest empfiehlt einen PKV Wechsel durchzuführen, wenn die Beiträge wieder angehoben werden sollen. Gerade jetzt, zum Jahresende 2025, erhalten viele Versicherte für 2026 wieder deutliche Beitragserhöhungen, obwohl diese keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Dies müssen Sie nicht einfach hinnehmen, sondern können sich zuerst mit Ihrem aktuellen PKV Anbieter zusammen setzen und über einen möglichen Tarifwechsel zur Beitragssenkung sprechen. Sollte dies nicht zu dem von Ihnen gewünschten Erfolg führen und Sie durch einem Private Krankenversicherung Vergleich zwischen den Unternehmen einen anderen Anbieter gefunden haben, welcher günstiger ist, dann sollten Sie Ihre PKV wechseln.
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